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477 – GoBD Direkt

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Beschreibung:

Nach der Rz.(Randziffer) 151 „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, die die Struktur, den Ablauf und Resultate der Datenverarbeitungsverfahren vollständig abbilden.

Der Umfang der Verfahrensdokumentation orientiert sich an der Komplexität der jeweiligen internen Abläufe und ist je nach Unternehmensstruktur unterschiedlich umfangreich.

Die Dokumentationspflicht umfasst neben der Finanzbuchhaltung auch Warenwirtschaft, Kassensysteme und Online-Shops.

Es ist das Ziel der Verfahrensdokumentation, dass Betriebsprüfer anhand der vorhandenen Dokumentation eigenständig bzw. mit Hilfe eines Mitarbeiters alle notwendigen Unterlagen sichten kann. Entwickelt von Sabina Ochmann, Frank Hahn und Sascha Kugler für die GOBD Direkt GmbH.

Weitere Informationen
Firmengrösse:
  • klein
  • mittel
  • gross
Schwierigkeitsgrad:
  • mittel
  • komplex
Beratungsphase:
  • Kick Off
  • Audit
Modul:
  • GoBD Verfahrensdokumentation